Markterhebung

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Erhebung zur MARKTGEMEINDE

 
Auf Wunsch und Betreiben der Gemeinde St. Peter-Freienstein konnte erreicht werden, dass die Steiermärkische Landesregierung dem Ansuchen seitens der Gemeindevertretung entsprach und der Gemeinde St. Peter-Freienstein mit Wirkung vom 1. Juli 1999 das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen hat.

Dies wurde im Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 22. Juni 1999, 13. Stück, Jahrgang 1999, 59. Verordnung vom 14. Juni 1999, kundgemacht.